OnlyFans & Steuern in Deutschland
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber eine solide Orientierung, welche steuerlichen Themen du als Creatorin in Deutschland auf dem Schirm haben solltest.
Bist du Gewerbetreibende oder Freiberuflerin?
Für die Einordnung ist die Art deiner Tätigkeit entscheidend. Die Erstellung und Vermarktung von visuellem Content wird vom Finanzamt in aller Regel als gewerbliche Tätigkeit gewertet. Das bedeutet: Du meldest ein Gewerbe an, führst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und zahlst gegebenenfalls Gewerbesteuer — allerdings erst ab einem Gewinn oberhalb des Freibetrags von 24.500 € pro Jahr.
Einkommensteuer
Deine Einnahmen aus OnlyFans erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach deinem gesamten Jahreseinkommen und liegt zwischen 14 % (Eingangssteuersatz) und 45 % (Spitzensteuersatz). Realistisch solltest du pauschal 25–35 % deines Gewinns zur Seite legen, um Steuernachzahlungen entspannt bedienen zu können.
Umsatzsteuer und Reverse-Charge
OnlyFans hat seinen Sitz in Großbritannien — also im EU-Ausland (post-Brexit im Drittland). Für viele Konstellationen greift daher das Reverse-Charge-Verfahren: OnlyFans zahlt dir „netto" aus, die Umsatzsteuer musst du in deiner eigenen Buchhaltung anzeigen. Für die Auszahlungen von OnlyFans an dich fällt in dieser Konstellation keine deutsche Umsatzsteuer an; dein Steuerberater kann prüfen, ob eine Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig ist.
Kleinunternehmerregelung
Wenn dein Vorjahresumsatz unter 22.000 € und dein voraussichtlicher Jahresumsatz unter 50.000 € liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Vorteil: weniger Bürokratie. Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Für viele Einsteigerinnen ist der Weg über die Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr sinnvoll.
Was du absetzen kannst
Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern deinen Gewinn — und damit deine Steuerlast. Klassisch absetzbar sind: Kamera und Zubehör, Ringlicht, Requisiten und Outfits (sofern nachvollziehbar beruflich genutzt), Software-Abos, anteilige Miete für den Arbeitsraum, Reisekosten zu Shootings, Steuerberatungskosten und die Gebühren von Zahlungsdiensten. Bewahre alle Belege digital auf.
Unser Tipp
Suche dir früh eine:n Steuerberater:in, der/die Erfahrung mit Selbstständigen im Content-Bereich hat. Die Gebühren rechnen sich fast immer, weil du legale Gestaltungsspielräume nutzt und Fehler vermeidest. Wir bei Candy Creator vermitteln unseren Partnerinnen bei Bedarf passende Kontakte.